Mit der studentischen Rechtsberatung werden grundsätzlich zwei Ziele angestrebt: Die Förderung der fachlichen und sozialen Kompetenzen der Studierenden sowie ein vereinfachter Zugang zur Rechtsberatung. Hilfsbedürftige, wie bspw. Studierende, Auszubildende und Geflüchtete, können sich bei rechtlichen Streitigkeiten an die studentische Rechtsberatung wenden, um eine erste kostenlose Expertise zu erhalten. So finden insbesondere solche Personen Hilfe, die vor der Beratung durch einen niedergelassenen Anwalt aufgrund der dabei entstehenden Kosten zurückschrecken.