FAQ – Berater Werden

Du überlegst, ob du dich unseren Teams von Rechtsberatern anschließen willst ? Hier findest du alles, was du wissen musst! Solltest du noch Fragen haben, schreib uns einfach eine E-Mail an : info@paragreif.de
Super, dass du dich für ehrenamtliche Arbeit neben dem Studium interessierst!

Was ist studentische Rechtsberatung?

Mit der studentischen Rechtsberatung werden grundsätzlich zwei Ziele angestrebt: Die Förderung der fachlichen und sozialen Kompetenzen der Studierenden sowie ein vereinfachter Zugang zu Rechtsberatung. Hilfsbedürftige, bspw. Studierende und Geflüchtete, können sich bei rechtlichen Streitigkeiten an die studentische Rechtsberatung wenden, um eine erste kostenlose Expertise zu erhalten. So finden insbesondere solche Personen Hilfe, die vor der Beratung durch einen niedergelassenen Anwalt aufgrund der dabei entstehenden Kosten zurückschrecken.



Was habt Ihr davon?


Zum einen zeigt ihr durch Euer ehrenamtliches Engagement, dass Ihr euch für das Studium der Rechtswissenschaft interessiert. Zum anderen leistet Ihr Hilfe, die Menschen zugute kommt, die sich keinen rechtlichen Beistand leisten können.
Dies kann natürlich ein entscheidender Vorteil bei der Bewerbung insbesondere im Lebenslauf sein.
Gleichzeitig fügt Ihr eurer Ausbildung einen spannenden und praxisorientierten Aspekt hinzu. Dadurch werdet Ihr sicherer in der Fallbearbeitung und Problembewältigung. Gleichzeitig schult Ihr auch wichtige Softskills, die für die spätere Tätigkeit als Anwalt von Bedeutung sind.


Was bieten wir Euch?

In zwei Seminaren habt Ihr die Möglichkeit, zum studentischen Berater ausgebildet zu werden.
Dabei bereitet Euch RA Dr. Thomas Thiesen im Seminar „Studentische Rechtsberatung“ auf die Beratung in den allgemeinen Rechtsgebieten des Zivilrechts wie z. B. dem Vertragsrecht (Dienstleistungen, Reisen, Verbraucher) vor.
Im Seminar „Studentische Rechtsberatung im Asyl- und Aufenthaltsrecht“ werdet ihr durch RAin Dr. Simone Böhne in den Grundzügen des Asyl- und Aufenthaltsrechts ausgebildet.


Was brauche ich, um mich als Berater bei ParaGreif zu qualifizieren?

Um beratend bei uns tätig zu werden, benötigst du die Zwischenprüfung und, je nach dem, in welchem Bereich ihr tätig werden wollt, die Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Seminars voraus. Für die Teilnahme am Workshop ist die Zwischenprüfung jedoch nicht erforderlich. Selbstverständlich habt Ihr die Möglichkeit, beide Seminare zu besuchen und auch in beiden Rechtsbereichen aktiv zu werden. Abschließend wird es Einzelgespräch mit Mitgliedern des Ressorts “Qualitätsmanagement” geben, wo ihr näheres zum weiteren Ablauf erfahren werdet.


Wie sind die Berater versichert?

Wir sichern unsere Berater bezüglich des Haftungsrisikos bei einer Fehlberatung ab. Von diesem Versicherungsschutz umfasst sind jedoch lediglich Berater, die auch gleichzeitig Vereinsmitglieder sind.


Wir würden uns sehr freuen, euch schon bald als Rechtsberater*innen in unserem Team zu haben !