In diesen Fällen können wir helfen

Als studentischer Verein sind wir in den Möglichkeiten der Rechtsberatung eingeschränkt.
Um Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen zu können, haben wir hier einige Informationen zu den Rechtsgebieten, auf denen wir beraten.
Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Ihr Anliegen fällt, kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular.



Zivilrecht


Das Zivilrecht macht einen großen Teil unserer Rechtsberatung aus.
Dazu gehört z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht, Schadenersatzrecht, Kaufrecht, Mangelgewährleistung etc.

Beispiele:

1. Ihr Vermieter repariert den Wasserschaden nicht.

2. Ihr Fahrrad wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt/zerstört.

3. Sie haben einen neuen Laptop gekauft, der nicht richtig funktioniert.


Bitte beachten Sie:
Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass wegen sehr kurzer Fristen sehr schnell reagiert werden muss.
Bspw. bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen gilt regelmäßig eine Klagefrist von 3 Wochen, vgl. §§ 4, 7 KschG.
Gleiches gilt für Beratungen bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Hier sollte ggf. direkt ein Anwalt kontaktiert werden.

Hier können Sie uns direkt kontaktieren.



Strafrecht


Im Strafrecht beraten wir grundsätzlich nicht. Hier sollten Sie, sofern notwendig, direkt einen Anwalt oder die Polizei kontaktieren.

Beispiele:

1. Sie haben in einem Laden etwas entwendet.

2. Sie haben sich an einer Barschlägerei beteiligt.

3. Bei einem Verkehrsunfall haben Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt

4. Besitz oder Handel mit BTMG




Öffentliches Recht


Da die Beratung im öffentlichen Recht häufig kurze Fristen beinhaltet können wir nur im Einzelfall entscheiden, ob eine Beratung möglich ist.
Kontaktieren Sie uns mit Hilfe unseres Kontaktformulars.


Zum öffentlichen Recht gehört z.B.:

1. Sie haben von der Polizei einen Platzverweis o.Ä. erhalten.

2. Es wurde Ihnen untersagt, als Straßenmusiker/Straßenkünstler in der Stadt aufzutreten.

3. Sie sind in der Klausur/Prüfung durchgefallen etc.
ACHTUNG! Wenn Sie eine Frage im Prüfungsrecht haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendenwerk Greifswald, Neubrandenburg oder Stralsund



Was Sie tun können, wenn wir Ihnen nicht weiterhelfen können, erfahren Sie hier.